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maximal erlaubte Geschwindigkeit 20 kmh
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Kennzeichnung der Kurvenbereiche als Feuerwehrstellplatz
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Kennzeichnung der Übergänge an abgesenkten Straßenkanten mit "Zebra-Streifen"
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Zu festgelegten Terminen (mindestens 4 mal im Jahr) gilt generelles Parkverbot von Fahrzeugen zum Zwecke der maschinellen Straßenreinigung.
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Die Genehmigung zur Aufstellung temporärer Verkehrsschilder erteilt das Straßenverkehrsamt.
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Einrichtung von Kurzzeitparkzonen vor Basdorfer Str. 6-10, von 07.00 bis 18.00 Uhr für max. 2 Stunden, Parkuhrpflicht.
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Einrichtung von Kurzzeitparkzonen vor Giebelwand Basdorfer Str. 19, von 07.00 bis 18.00 Uhr für max. 2 Stunden, Parkuhrpflicht.
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Parken nur Anwohnern mit Parkberechtigungskarten erlaubt
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Ausgabe von Parkberechtigungskarten nur für private Pkw der Anwohner; pro Wohnung eine kennzeichengebundene Berechtigung; nicht stellplatzerzwingbar.
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Weitergabe der Parkberechtigungskarten nicht gestattet
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Parkberechtigungskarten für Kleintransporter werden nicht ausgegeben.
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Parken zum Zwecke des Be- und Entladen ist für 10 min ohne Parkberechtigungskarte erlaubt.
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Liefer- und Handwerkerfahrzeugen ist das Halten/Parken zur Zwecke der Tätigkeitsausübung in den üblichen Zeiten ohne Parkberechtigungskarte erlaubt.
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Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden beim Ordnungsamt/Polizei zur Anzeige gebracht.