Beschluss der Eigentümerversammlung

Am 09.12.2024 wurde beschlossen:
Die Basdorfer Straße ab Nr. 6 ist eine halböffentliche Straße.
Das Hinweisschild "Privatstraße" wurde entfernt, es gilt jetzt die StVO.

 

Vorschläge

maximal erlaubte Geschwindigkeit 20 kmh
Kennzeichnung der Kurvenbereiche als Feuerwehrstellplatz
Kennzeichnung der Übergänge an abgesenkten Straßenkanten mit "Zebra-Streifen"
Zu festgelegten Terminen (mindestens 4 mal im Jahr) gilt generelles Parkverbot von Fahrzeugen zum Zwecke der maschinellen Straßenreinigung.
Die Genehmigung zur Aufstellung temporärer Verkehrsschilder erteilt das Straßenverkehrsamt.
Einrichtung von Kurzzeitparkzonen vor Basdorfer Str. 6-10, von 07.00 bis 18.00 Uhr für max. 2 Stunden, Parkuhrpflicht.
Einrichtung von Kurzzeitparkzonen vor Giebelwand Basdorfer Str. 19, von 07.00 bis 18.00 Uhr für max. 2 Stunden, Parkuhrpflicht.
Parken nur Anwohnern mit Parkberechtigungskarten erlaubt
Ausgabe von Parkberechtigungskarten nur für private Pkw der Anwohner; pro Wohnung eine kennzeichengebundene Berechtigung; nicht stellplatzerzwingbar.
Weitergabe der Parkberechtigungskarten nicht gestattet
Parkberechtigungskarten für Kleintransporter werden nicht ausgegeben.
Parken zum Zwecke des Be- und Entladen ist für 10 min ohne Parkberechtigungskarte erlaubt.
Liefer- und Handwerkerfahrzeugen ist das Halten/Parken zur Zwecke der Tätigkeitsausübung in den üblichen Zeiten ohne Parkberechtigungskarte erlaubt.
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden beim Ordnungsamt/Polizei zur Anzeige gebracht.

 

Bemerkungen

Eine halböffentliche Straße ist weiterhin eine Privatstraße, es gilt die StVO und die Straßensicherungspflicht.
Das Straßen- und Wegerecht gilt hier nicht.
Wenn es sich um eine halböffentliche Straße handelt, die prinzipiell von der Allgemeinheit genutzt werden darf, ist es dem Besitzer dennoch möglich, das Parken auf einer Privatstraße ganz oder auch nur teilweise zu verbieten. Ob ein Autofahrer auf so einer Privatstraße Halten oder Parken darf, kann er entsprechenden Verkehrsschildern entnehmen.

 

Meinungen

... werden nicht sofort veröffentlicht

 

Aktivitäten

12.12.2024
Hausmeister kontaktiert zwecks Demontage des Hinweisschildes vor Basdorfer Straße 6.
12.12.2024
Straßenverkehrsbehörde (Frau Albrecht) kontaktiert;
Nach Schilddemontage ist die Basdorfer Straße sofort eine halböffentliche Straße, in der die StVO gilt. Polizei und Ordnungsamt brauchen darüber nicht informiert zu werden. Im März 2025 findet eine Ortsbegehung statt.

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